Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab 2017 sowohl der Begriff der Pflegebedürftigkeit als auch die Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes neu geregelt.
Im Downloadbereich stellen wir Ihnen diverse, zum Teil sehr detaillierte Informationen über Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Pflegegrade sowie über die Kosten für einzelne Leistungskomplexe der Pflegeversicherung oder sogenannte Verbundmodule zur Verfügung.
Da die Berechnung eines eventuellen Eigenanteils oder eines Auszahlungsbetrages im Rahmen der Pflegeversicherung recht komplex sind, empfehlen wir Ihnen immer ein persönliches Beratungsgespräch. Dies kann gern nach Wunsch telefonisch erfolgen, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen. Wenn Sie mögen, schreiben Sie uns eine eMail, dann melden wir uns bei Ihnen. Der alleinige Vergleich z.B. des Punktwertes ist oft nicht zielführend.
Ihr Partner für die häusliche Kranken- und Altenpflege, Betreuung sowie Haushaltshilfe in Köln.
Pflegeschwerpunkte: Wundmanagement & Palliativpflege
Telefon (02203) 16903, 24 Std. erreichbar!
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